Der offene Güterwagen mit oder ohne Handbremse hat einen 4,0 m Achsstand. Das Untergestell des gebremsten Wagens ist um 300 mm länger. Wegen des Bremserhauses wurde die Ladelänge aber um 400 mm verkürzt.
Die Anordnung und Abmessungen der Profile im Untergestell entspricht den Normalien von 1872.
Die Fußbodenbretter liegen direkt auf den Hauptträgern.
Der Wagen hat ein linksseitig angeordnetes Bremserhaus mit festen Fenstern in Richtung der Gleisachse. Bremsspindel und Handgriff liegen außerhalb des Bremserhauses.
Der Wagenkasten wird aus eisernen Rungen gebildet, die am Untergestell angenietet sind. Diese Säulen tragen die innere Bretterverschalung. Seiten- und Stirnwände haben an der oberen Kante eine Einfassung aus U-Eisen. Die Stirnwände ohne Bremserhaus sind um eine horizontale Achse an der Oberkante drehbar und können auch abgenommen werden. Die Seitenwandtüren und die beweglichen Stirnwände bestehen aus einem Winkelrahmen mit Bretterverschalung.
Die Wagen ohne Bremse erhalten unter jeder Stirnwand einen Tritt an der Seite des gewölbten Puffers.
Die offenen Güterwagen erhalten keine festen Signallaternenstützen, sondern aufsteckbare nach Blatt 12 der Normalien von 1878.
Achshalter, Achsbuchsen, Sicherheitskupplung und Bremsklötze sind mit denen der Personenwagen gleich.